Schränkt das Volksbegehren die Parteien ein?
Selbstverständlich wird durch die Verfassungsänderung die Auswahl der Kandidaten für das Amt des MP durch die Parteien eingeschränkt: Wer schon 10 Jahre MP war, kann halt nicht erneut gewählt werden. Das gibt es aber auch in anderen demokratischen Ländern.
Außerdem ist bereits heute in Bayern nicht jede Person wählbar, weil es z.B. ein Mindestalter für das Amt gibt. Wenn das bayerische Volk eine Amtszeitbegrenzung will und das so in die Verfassung schreibt, dann ist das ein demokratischer Akt. Das Volk als Souverän entscheidet. Die Parteien müssen sich dem anpassen.