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Ist das Volksbegehren verfassungskonform?

„Demokratie ist Herrschaft auf Zeit. Dieses grundlegende Prinzip soll nunmehr für das Amt des Ministerpräsidenten besondere verfassungsrechtliche Geltung erhalten“, erklärte der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann im Jahr 2018 zum identischen Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir sind gespannt, wo Innenminister Herrmann jetzt ein juristisches Hindernis identifiziert, obwohl er den wortgleichen Gesetzentwurf 2018 im Landtag als großen Demokratiefortschritt gepriesen hat.

Nur wenn der Volksentscheid zu nahe an der Wahl wäre, gäbe es ein rechtliches Problem. Mit einem hinreichenden Abstand zur Wahl, der es vernünftigerweise jeder Partei ermöglicht, sich auf die veränderte Bedingung einzustellen, ist das Volksbegehren verfassungskonform. Deshalb haben wir es im Juli 2026, mehr als zwei Jahre vor der nächsten Landtagswahl gestartet.


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