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Greift das Volksbegehren in die laufende Amtsperiode des Landtages ein?

Nein. Diese Behauptung der CSU verrät eine gewisse Hilflosigkeit: Mit der Landtagswahl hat unser Volksbegehren nichts zu tun. Dass Landtagswahl und Ministerpräsidentenkür zwei sehr unterschiedliche Paar Stiefel sind, hat die CSU im Jahr 2008 selber beispielhaft bewiesen: Die Landtagswahl wurde mit dem Versprechen geführt, Günther Beckstein zum Ministerpräsidenten zu wählen. Nach der Wahl hat man es sich dann anders überlegt und Horst Seehofer gewählt.


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