Pressemitteilung
Polemik ist kein Mittel der geordneten Stadtentwicklung
Pressemitteilung der Stadtratsfraktion Heimat, Stadt, Leben / ÖDP / SPD in Hildburghausen
ÖDP-Stadträtin Nicole Kreußel - Foto: ÖDP
Hildburghausen. Aufgrund des Artikels im Freien Wort vom 16.05.2025 zu unserer Beschlussvorlage zum Umgang mit PV-Anlagen im Stadtgebiet Hildburghausen, möchte unsere Fraktion Heimat, Stadt, Leben/ÖDP/SPD direkt Stellung nehmen, um offenkundige Missverständnisse auszuräumen.
Vorausgehend sei daher mitgeteilt, dass es sich gegensätzlich nicht um ein Verbot von PV-Anlagen handelt, sondern um eine grundsätzliche Festlegung dazu, wo PV-Anlagen im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Stadtgebiet eingeordnet werden können. Dieser Ansatz ist keine Erfindung der Fraktion, sondern basiert auf einer Empfehlung der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen an die Stadtplanung in Hildburghausen aus dem Jahre 2020. Hier wurde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung empfohlen die entsprechenden Ergebnisse der kommunalen Planungen, wie GEK und ISEK zusammenzufassen und zu konkretisieren sowie mit den gesamtpolitischen Entwicklungen innerhalb Deutschlands abzugleichen.
Es liegt faktisch eine enorme Flächenkonkurrenz zwischen Bauland und Grünland vor. Hinzu kommt, dass das Grünland aufgrund von Ausschlussklauseln, entgegen den Grundsätzen zur Erhaltung von landwirtschaftlichen Flächen, weiterhin mit PV-Freiflächenanlagen Inanspruch genommen wird. Dies bedeutet also mehr Druck auf die Zulassung von neuen Bauflächen und stellt zunehmend die Versorgungssicherheit mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Frage. Zudem gerät der Netzbetreiber mit dem teuren Ausbau der Netzinfrastruktur massiv unter Druck, wohingegen die Entwicklung von dezentralen Anlagen zum Eigenstromverbrauch die Netze deutlich entlastet werden.
Der von uns eingebrachte Beschluss zur Festlegung zum Umgang mit PV-Anlagen ist eine grundsätzliche Entscheidung, die den grundsätzlichen Festlegung artähnlich eines Flächennutzungsplans entspricht und demnach nur in gleicher Art in Persönlichkeitsrechte eingreift. Kleine Anlagen für private Haushalte bleiben davon unberührt. Es verwundert uns ein solches Argument, da vom Stadtrat bereits beschlossene Satzungen im Sinne der Stadtentwicklung, zum Beispiel in Form von B-Plänen, Sanierungs-, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen deutlich mehr in Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Wäre die Personalstelle Justiziar adäquat besetzt, könnte man etwaige Rechtsfragen allerdings auch ganz einfach in der Diskussionrunde in den Ausschüssen und im Stadtrat klären ohne sie irreführend durch die Presse zu schicken.
Die Aussage von Stadtrat Burkhard Knittel, dass PV-Anlagen im Bereich der Kernstadt nicht erlaubt seinen, trifft nicht zu. Die zuletzt 2021 geänderte Gestaltungssatzung sieht hier Ausnahmen vor. Der Stand der Technik hat diese auch schon längst überholt, da der Denkmalschutz mit vielen neuen Technologien konform ist und diese bei Denkmalsanierungen genehmigt. Es wäre also lediglich Aufgabe der Verwaltung die Gestaltungssatzung dem Stand der Entwicklung anzupassen und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Im Artikel wurde ebenso erwähnt, dass laut dem Bürgermeister kein „Kollege“ in der Region einem solchen Beschluss zustimmen würde. Hierzu sei festgestellt, dass dies sicherlich nicht zweifelsfrei überprüft wurde, die Aussage als suggestiv zu werten ist und dies für unsere Stadt völlig unerheblich ist. Gleiches gilt für die Aussagen, dass eine Zustimmung zum Grundsatzbeschluss das AUS für das B-Planverfahren in Pfersdorf bedeutet. Das ist nicht richtig. Das genannte Verfahren läuft unabhängig davon geordnet weiter und kann nur unter einer geordneten Abwägung aller eingereichten Stellungnahmen beschlossen oder nicht beschlossen werden. Zudem liegt nur der Beschluss der Vorlage in der Zuständigkeit der Stadträte. Die Umsetzung ist alleinige Aufgabe der Verwaltung.
Zuallerletzt stellt sich uns auch die Frage, wie der Zusammenhang zwischen der Solarpflicht aus anderen Bundesländern zu unserer Beschlussvorlage hergestellt wurde. In Berlin zum Beispiel, ist die Solarpflicht ein Ergebnis einer städtebaulichen Entscheidung, die Berlin bis 2045 CO2-neutral entwickeln soll. Hierzu gibt es viele Fördermittel und Informationsveranstaltungen, um die Bürgerinnen und Bürger mit einzubinden.
>> Die Gründe für die derzeitige Solarpflichten in den einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich. Unsere Fraktion möchte mit vernünftiger Stadtpolitik solchen „Pflichtprogrammen“ von oben entgegenwirken und schon frühzeitig die Stadtentwicklung so ausrichten, dass eine gesetzliche Regelung, zumindest für die Bürgerinnen und Bürger von Hildburghausen obsolet macht.
Für weitere Informationen und Fragen steht unsere Fraktion gerne im kommenden Stadtrat am 22.05.2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadt zur Verfügung.