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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag zur Geschäftsordnung zum TOP 8 „Tarife für die Freibäder der Stadt Steinbach-Hallenberg“

auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 26.03.2026 gemäß § 11 Abs. 1 Pkt. 12 „Zur Sache“ GO

Jürgen Wirth

Jürgen Wirth - Foto: ÖDP

1. Ausgangslage

Der Beschlussantrag Drucksache 002/8/2026/SAS „Tarife für die Freibäder der Stadt Steinbach-Hallenberg“ sieht gemäß § 1 „Tarife“ einen ermäßigten Tarif für Erwachsene ab 18:00 Uhr von 2,50 € bei einem Standardtarif von 3,50 € vor. Für Kinder im Alter vom 3. bis 18. Lebensjahr gilt weiterhin der Standardtarif von 2,50 €. Eine Ermäßigung ist nicht vorgesehen. Der ermäßigte Zeitraum ab 18:00 Uhr ist vergleichsweise spät angesetzt und lässt sich im Alltag vieler Familien nur schwer mit üblichen Arbeitszeiten, Schulzeiten sowie familiären Verpflichtungen vereinbaren.

Der Antrag zur Geschäftsordnung ist darauf gerichtet, diese Mängel zu beseitigen. Er lehnt sich an die Praxis der Gemeinde Floh-Seligenthal für ihre beiden Schwimmbäder an. (siehe https://www.floh-seligenthal.de/verwaltung-und-buerger/verwaltung/satzungen-verordnungen).

2. Begründung

Die Ausgestaltung der ermäßigten Abendkarte wird den Bedürfnissen vieler Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend gerecht. Insbesondere ist zu beanstanden, dass die Ermäßigung ausschließlich Erwachsenen vorbehalten ist und Kinder hiervon ausgeschlossen sind. Dies steht im Widerspruch zu einer familienfreundlichen und sozial ausgewogenen Gebührenordnung.

Gerade für berufstätige Eltern stellt die Regelung eine erhebliche Einschränkung dar. In der Folge bleibt insbesondere unter der Woche nur ein sehr begrenztes Zeitfenster für gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Eine Vorverlegung des ermäßigten Zeitraums ab 17:00 Uhr würde hier eine spürbare Entlastung schaffen und die tatsächliche Nutzbarkeit des Angebots deutlich erhöhen. Gleichzeitig ist es sachgerecht und geboten, die Ermäßigung auch auf Kinder auszuweiten. Familien würden dadurch finanziell entlastet und zugleich in die Lage versetzt, das Schwimmbad häufiger gemeinsam zu nutzen.

Nicht zuletzt trägt eine familienfreundlichere Gebührenstruktur auch zur Attraktivität der kommunalen Einrichtung bei und kann die Auslastung in den Abendstunden verbessern.

Vor diesem Hintergrund ist die vorgeschlagene Neuregelung sowohl sozialpolitisch sinnvoll als auch im Interesse einer modernen, bürgernahen Kommunalpolitik geboten.

3. Leitgedanken

  • Familienfreundlichkeit stärken: bisherige Regelung benachteiligt Kinder.
  • Lebensrealität berücksichtigen: 18:00 Uhr ist für viele Familien zu spät.
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen.
  • Gesundheitsförderung und Schwimmkompetenz von Kindern unterstützen.
  • Attraktivität und Auslastung des Schwimmbads erhöhen.
  • Sozial ausgewogene und zeitgemäße Gebührenstruktur schaffen.

4. Finanzielle Auswirkungen

Die Erfahrungen der Gemeinde Floh-Seligenthal sind überzeugend. Trotz Ermäßigung ab 17:00 Uhr werden Mehreinnahmen durch ein höheres Besucheraufkommen erzielt.

Zitat Gemeindeverwaltung:

„Es ist davon auszugehen, dass die Gäste das Schwimmbad ohne diese Ermäßigung nach der Arbeit nicht mehr besuchen würden. In unserem Schwimmbad haben 2025 dieses Angebot 1.200 Erwachsene und 400 Kinder genutzt. Das sind 2.200 Euro, die möglicherweise ohne diese Ermäßigung nicht eingenommen würden“.

5. Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Tarife für die Freibäder lt. Beschlussantrag Drucksache 002/8/2026/SAS „Tarife für die Freibäder der Stadt Steinbach-Hallenberg“ wie folgt zu ändern:

  1. Die ermäßigte Abendkarte gilt ab 17:00 Uhr.
  2. Die ermäßigte Abendkarte gilt künftig auch für Kinder und Jugendliche vom 3. bis 18. Lebensjahr und kostet 1,50 €.

 

Jürgen Wirth
Mitglied des Stadtrates Steinbach-Hallenberg

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