Aufstellung eines Landesnaturschutzprogramms
Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt durch Erhalt, Vernetzung und Erweiterung von Biotopen auf bis zu 15% der Landesfläche. Hierzu sind vorhandene Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) ggf. zu vergrößern und entsprechende geeignete weitere Gebiete nachzumelden.
Planungsrechtliche Festsetzungen zu Vorrangflächen für den Naturschutz müssen erhalten bleiben und auch in nachgeordneten Planungen unbedingt Bestand haben. Im Landesentwicklungsprogramm sind aufgrund der Ergebnisse der Planung vernetzter Biotopsysteme Kernräume für den Arten- und Biotopschutz auszuweisen, die in den regionalen Raumordnungsplänen (RROP) oder in Flächennutzungsplänen (FNP) im Rahmen der erneuten Abwägung Bestand haben müssen.